IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Nach einer aufmerksamkeitsstarken Teaserphase geht die Kampagne der IHK Berlin in die nächste Stufe. Mit „WTF is IHK?“ wurde bewusst Neugier geweckt und Gespräche angestoßen.

Jetzt löst die Kammer diese Frage auf – klar, sichtbar und mit Haltung. 

Die Unternehmer stehen stellvertretend für die Vielfalt der Berliner Wirtschaft. 

Durch ihre Perspektiven wird deutlich, was der Claim konkret bedeutet – und wie die IHK Berlin Unternehmen tatsächlich unterstützt. 

IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Gastbeitrag des IHK-Präsidenten

Vergesellschaftung löst keine Wohnungsnot – sie gefährdet Berlins und Deutschlands Zukunftsfähigkeit

Die Debatte über die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände wird häufig als schnelle Antwort auf steigende Mieten und knappen Wohnraum dargestellt. Tatsächlich wäre sie das Gegenteil: ein teurer, rechtlich riskanter und wirtschaftspolitisch falscher Weg, der kein einziges neues Zuhause schafft.

Zu sehen ist ein Mann im Anzug, welcher vor der Berliner Skyline steht und in die Kamera schaut.

Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin

Berlin braucht dringend mehr Wohnraum. Darüber besteht weitgehend Einigkeit. Umstritten ist jedoch der Weg dorthin. Für den Wirtschaftsstandort Berlin steht dabei mehr auf dem Spiel als die Eigentümerstruktur einzelner Wohnungsbestände. Es geht um Vertrauen, Investitionssicherheit und die Frage, ob Berlin Probleme durch Kooperation löst – oder durch Konfrontation verschärft.

Vergesellschaftung schafft keine neue Wohnung

Der Kern des Berliner Wohnungsproblems ist ein strukturelles Angebotsdefizit. Es fehlen Wohnungen, Genehmigungen dauern zu lange, Baukosten sind hoch und Flächenpotenziale werden zu selten konsequent genutzt. Eine Vergesellschaftung würde daran nichts ändern. Sie überführt bestehende Bestände in eine andere Eigentümerstruktur, schafft aber keinen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.

Gerade deshalb greift das Argument der Befürworter einer Vergesellschaftung zu kurz, die Soziale Marktwirtschaft habe beim Wohnungsbau versagt und müsse nun durch einen massiven staatlichen Eingriff korrigiert werden. Denn der Wohnungsmarkt ist längst kein freier Markt mehr, sondern ein hoch reguliertes System. Was ursprünglich als sinnvolle Ordnungspolitik begann, hat sich über Jahrzehnte zu einem immer dichteren Geflecht aus Vorgaben, Nachweisen, Standards und Auflagen entwickelt. Ein Beispiel dafür ist der Schallschutz: Während die einschlägigen Vorgaben 1967 noch in einem überschaubaren Dokument von 36 Seiten geregelt waren, umfasst die Normenreihe heute ein Vielfaches davon; die Neufassung der DIN 4109 wurde 2016 grundlegend erweitert und in zahlreiche Teile mit detaillierten Nachweis- und Bauteilkatalogen gegliedert. Wer heute Wohnungen bauen will, muss nicht nur Flächen finden und finanzieren, sondern sich durch ein Regelwerk arbeiten, das bis in technische Details der Gebäudeausstattung hineinreicht. So entsteht der eigentliche Widerspruch: Ausgerechnet ein Markt, der durch immer mehr staatliche Vorgaben schwerfälliger, teurer und langsamer geworden ist, soll nun mit noch mehr staatlichem Zugriff geheilt werden.

Ausgerechnet ein Markt, der durch immer mehr staatliche Vorgaben schwerfälliger, teurer und langsamer geworden ist, soll nun mit noch mehr staatlichem Zugriff geheilt werden.“
Sebastian Stietzel IJHK-Präsident

Wer Wohnungssuchenden daher wirklich helfen will, muss Neubau ermöglichen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, Nachverdichtung erleichtern, Aufstockungen zulassen und Flächen wie das Tempelhofer Feld ergebnisoffen diskutieren. Mehr Wohnungen entstehen nicht durch einen anderen Vermieternamen im Mietvertrag, sondern durch mehr und schnelleren Bau.

Hinzu kommt: Schon die Debatte über mögliche Vergesellschaftungen wirkt verunsichernd. Wer befürchten muss, dass Eigentum politisch zur Disposition steht, wird Investitionen verschieben, reduzieren oder an anderen Standorten tätigen. Das trifft nicht nur große Wohnungsunternehmen, sondern mittelbar auch Bauwirtschaft, Handwerk, Banken, Pensionskassen und viele Unternehmen, die auf funktionierende Standortbedingungen angewiesen sind.

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Der Preis wäre hoch – finanziell und politisch

Die finanziellen Risiken einer Vergesellschaftung wären erheblich. Für Berlin stehen Entschädigungskosten von bis zu 36 Milliarden Euro im Raum. Das wäre eine Größenordnung, die den Landeshaushalt über Jahre belasten und politische Gestaltungsspielräume massiv einschränken würde.

Dieses Geld würde dann nicht für Schulen, Verwaltung, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz oder den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stehen. Gerade eine wachsende Stadt wie Berlin braucht öffentliche Mittel dort, wo sie Zukunftsinvestitionen ermöglichen und privates Kapital mobilisieren. Eine milliardenschwere Vergesellschaftung würde dagegen Mittel binden, ohne das Wohnungsangebot zu erhöhen.

Auch rechtlich wäre der Weg keineswegs einfach. Artikel 15 des Grundgesetzes wurde bislang praktisch nicht angewendet. Zentrale Fragen zur Entschädigung, zur Abgrenzung betroffener Güter und zur konkreten Umsetzung sind offen. Berlin würde damit nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich ein Experiment mit ungewissem Ausgang eingehen.

Eigentumsschutz ist Standortpolitik

Berlin ist keine Insel. Als Hauptstadt sendet die Stadt wirtschaftspolitische Signale weit über ihre Grenzen hinaus. Wenn hier Vergesellschaftung als politisches Instrument normalisiert wird, betrifft das nicht nur den Wohnungsmarkt. Es stellt grundsätzliche Fragen nach Eigentumsschutz, Investitionssicherheit und der Verlässlichkeit staatlicher Rahmenbedingungen.

Für Unternehmen sind diese Faktoren zentral. Investitionen entstehen dort, wo Regeln verlässlich sind, Verfahren funktionieren und Eigentum geschützt wird. Wird dieser Rahmen infrage gestellt, steigen Risikoaufschläge, Finanzierungen werden schwieriger und Projekte werden weniger attraktiv. Das gilt für Wohnungsbau ebenso wie für Infrastruktur, Energie, Digitalisierung und Gewerbeflächenentwicklung.

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Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Debatte inzwischen auch auf Bundesebene geführt wird. Die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern, die auf eine Klarstellung und Begrenzung von Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes zielt, setzt ein wichtiges Signal für Eigentumsschutz und Investitionssicherheit. Ebenso ist die angekündigte Linie der Bundesregierung richtig, Vergesellschaftung nicht als wohnungspolitisches Instrument zu stärken, sondern rechtliche Unsicherheiten abzubauen und den Fokus auf Neubau, Beschleunigung und Kooperation zu legen. Gerade Berlin sollte dieses Signal ernst nehmen: Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen – keine politische Drohkulisse gegen Eigentum.

Fazit

Vergesellschaftung klingt für manche nach einer einfachen Antwort auf ein reales Problem. In Wahrheit wäre sie eine kostspielige Scheinlösung. Sie schafft keine Wohnungen, bindet Milliarden, verunsichert Investoren und schwächt das Vertrauen in Berlin als Wirtschaftsstandort.

Berlin sollte seine Energie deshalb auf das richten, was wirklich hilft: bauen, beschleunigen, kooperieren. Die Stadt braucht mehr Wohnraum, mehr Investitionen und mehr Verlässlichkeit – nicht neue Eigentumskonflikte. Wer die Wohnungsnot lösen will, muss den Wohnungsbau stärken. Wer den Standort Berlin stärken will, muss Eigentum schützen, privates Kapital mobilisieren und Vertrauen schaffen.