Wirtschaftspolitik

Wohnungsbau statt Enteignung: Bund will Vergesellschaftung auf Landesebene ausschließen

Die Bundesregierung will Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig per Bundesgesetz ausschließen. Das haben die Partner im gestrigen Koalitionsausschuss beschlossen. Die Bestrebungen zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin würden damit rechtlich unmöglich sein. Die Wirtschaft begrüßt das klare Signal aus dem Bund.

Zu sehen ist der Rohbau eines Geschosshauses. Um das Gebäude herum ist ein Baugerüst angebracht, im Hintergrund steht ein großer gelber Baukran.

Wohnungsbau statt Enteignung: Die Einigung im Koalitionsausschuss sorgt für Investitionssicherheit im Wohnungsbau.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich darauf verständigt, die Enteignung privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze künftig unmöglich zu machen. Ziel sei es, Investitionssicherheit zu schaffen und den Wohnungsbau zu stärken. Bundesbauministerin Verena Hubertz betonte: “Vergesellschaftungen schafften keinen neuen Wohnraum.” Gleichzeitig kündigte die Koalition die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft an, die den Bau bezahlbarer Wohnungen unterstützen soll.

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Die Erklärung setzt ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort. Die Debatte über Vergesellschaftungen hat längst Auswirkungen über Berlin hinaus und schmälert das Vertrauen nationaler wie internationaler Investoren in den Standort. Es ist daher zu begrüßen, dass der Bund seine Aufgabe wahrnimmt, für verlässliche Rahmenbedingungen der Wirtschaftsordnung zu sorgen, kommentiert die IHK. Präsident Sebastian Stietzel erklärte: „Der aktuelle Beschluss des Koalitionsausschusses ist ein Willkommens-Signal an alle, die hier bauen wollen: Investitionen sind in Berlin sicher! Es ist bestürzend genug, dass man das in der Hauptstadt der stärksten Volkswirtschaft Europas extra betonen muss. Gut, dass die Koalition auf Bundesebene hier so entschlossen reagiert.“