Gehaltsangaben in Stellenanzeigen bleiben die Ausnahme
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) sorgt auch nach ihrem Inkrafttreten weiterhin für Unsicherheiten. Entgegen einer verbreiteten Annahme besteht keine Pflicht, Gehaltsangaben bereits in Stellenanzeigen zu machen. Die tatsächlichen Anforderungen sind weniger weitreichend als oft angenommen.
