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WTF is IHK?

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Wirtschaftspolitik

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum Equal Pay für Zalando nichts Neues ist

Die Europäische Union hat neue Regeln für mehr Lohngleichheit beschlossen. Der Online-Händler Zalando bereitet sich strategisch vor – trotz Fragezeichen.

Von: Sabine Hölper
Front des Zalando-Unternehmenssitzes in Berlin.

Der Gender Pay Gap (bereinigt) lag beim Online-Riesen Zalando im vergangenen Jahr bei geringen 1,4 Prozent.

Bis zum 7. Juni muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Rund drei Wochen vorher sieht es noch immer so aus, als ob die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen wird. Dennoch sollten Arbeitgeber aktiv werden.

Da die genauen Details erst noch vom nationalen Gesetzgeber festgelegt werden, herrscht in der Berliner Wirtschaft derzeit Unsicherheit. „Die größte Herausforderung für uns besteht derzeit darin, dass wir auf mehr Klarheit über die kommenden Anforderungen warten, während die Frist für die Umsetzung näher rückt, sagt Annalena Bredehoeft-Crowley, Head of Total Rewards bei Zalando SE. Dabei seien ein „faires und wettbewerbsfähiges Vergütungssystem“ längst „feste Bestandteile der Unternehmenskultur“. 

Der Internet-Händler überprüfe, so Bredehoeft-Crowley, jährlich die Gehaltsspannen, „um sicherzustellen, dass unsere Vergütung sowohl mit internen als auch mit externen Marktdaten übereinstimmt“. Zudem veröffentlicht Zalando seit langem jährlich Berichte zum Gender Pay Gap, der (bereinigt) im vergangenen Jahr bei nur 1,4 Prozent lag.

Angesichts der neuen europäischen Richtlinie geht es nun darum, interne Prozesse anzupassen und technische Lösungen zu evaluieren, um die Kontrolle und Steuerung der geschlechtsspezifischen Lohntransparenz kontinuierlich zu verbessern.“
Annalena Bredehoeft-Crowley Head of Total Rewards bei Zalando SE
Annalena Bredehoeft-Crowley sitzt vor einem Schreibtisch und Fenstern.

Annalena Bredehoeft-Crowley, Head of Total Rewards bei Zalando SE.

Es ist für alle Berliner Unternehmer ratsam, nicht auf die nationale Umsetzung zu warten, sondern jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen.„Die zentralen Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sind bereits absehbar, und es ist davon auszugehen, dass sich die nationale Regelung eng daran orientieren wird“, sagt Christian Lorenz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP).

„Equal Pay“: Entgeltstrukturen analysieren

Wer zu lange warte, riskiere Zeitdruck bei der Umsetzung und zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit rund um Equal Pay, so Lorenz weiter. 

Konkret sollten die Firmen insbesondere ihre Entgeltstrukturen analysieren, Kriterien für gleichwertige Arbeit definieren und sich organisatorisch auf Auskunfts- und Berichtspflichten vorbereiten.

Christian Lorenz vor weißer Wand mit DGFP-Schriftzug.

Christian Lorenz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP).

Entgelttransparenz: Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit

Ziel der neuen Richtlinie ist, dass alle Unternehmen den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ einhalten, so dass insbesondere der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, nivelliert wird. 

Zwar verbietet in Deutschland bereits seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Benachteiligungen wegen des Geschlechts, stärkt das Entgelttransparenzgesetz seit 2017 die faire Entlohnung und sieht Auskunftsansprüche für Beschäftigte sowie Berichtspflichten für die Unternehmen vor. Die neue Richtlinie ist aber deutlich schärfer und umfassender. Ein fundamentaler Unterschied ist, dass Arbeitgeber Bewerbern künftig bereits vor dem VorstellungsgesprächInformationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne geben müssen. Außerdem dürfen sie nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen. Hinzu kommt eine quasi umgekehrte Beweislast bei Entgeltdiskriminierung hin zum Arbeitgeber. Entsprechend haben Arbeitnehmende höhere Chancen auf Schadenersatz.

Dieser sollte bereits im Vorfeld abgewendet werden. Zalando konsultiert aus diesem Grund Experten, „um den sich ändernden Rechtsrahmen zu verstehen“, so Annalena Bredehoeft-Crowley. Aber auch Merkblätter und Seminare, etwa von Seiten der IHK Berlin bieten Unterstützung. 

Julia Bösch und Outfittery: Vom Zalando-Start-up zur europäischen Mode-Plattform
Foto von Julia Bösch, Gründerin von Outfittery
Female Entrepreneurship Julia Bösch und Outfittery: Vom Zalando-Start-up zur europäischen Mode-Plattform
Lesezeit: 3 Minuten
Ulrike Menn

Vergütungssysteme, Bewerbungsverfahren, Berichtspflichten

Die wichtigsten Schritte, die nun zu gehen sind, gliedern sich in folgende Bereiche:

Vergütungssysteme: Arbeitgeber sollten die Tätigkeiten und Entgelte (einschließlich Sondervergütungen wie Boni) erfassen und prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Vergütungsansprüche basieren. Das können Tarifverträge, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen etc. sein. Bestehen Entgeltunterschiede, gilt es diese auf sachliche Gründe hin zu überprüfen. Es müssen objektive, geschlechtsneutrale Kriterien definiert und Tätigkeiten sowie Positionen im Unternehmen zugeordnet werden, um zu ermitteln, welche Arbeitnehmer gleiche oder gleichwertige Arbeit erbringen.

Hilfreich ist, sogenannte Gehaltsbänder festzulegen und zu dokumentieren. Gehaltsbänder sind strukturierte Vergütungsrahmen mit festgelegten Mindest-, Ziel- und Höchstwerten für bestimmte Funktionen bzw. Karrierestufen. 

Equal Pay – Entgelttransparenz in 2026 für alle

Die Online-Veranstaltung am 4. Juni der IHK Berlin erläutert, wie Unternehmen die kommenden gesetzlichen Hürden im Einklang mit dem Prinzip der Gleichbehandlung umsetzen können und worauf sie sich vorbereiten müssen.

Referierende werden praxisnahe Hilfestellungen an die Hand geben und für Fragen zur Verfügung stehen. Hier geht es zur Anmeldung.

Bewerbungsverfahren: Es sollte Klarheit darüber geschaffen werden, in welcher Form das Unternehmen Bewerbern im Vorfeld einer (möglichen) Einstellung Gehaltsangaben zur Verfügung stellt. Am einfachsten wird dies sein, sofern im Vorfeld Gehaltsspannen dokumentiert wurden.

Berichtspflichten: Unternehmen mit 150 Mitarbeitern aufwärts müssen sich bereits ab Juni 2027 bereit sein, ihren Berichtspflichten nachzukommen, die im Übrigen das Kalenderjahr 2026 umfassen. 

Berichtspflichten nach Unternehmensgröße

Anzahl der Beschäftigten ArbeitnehmerErstmalige BerichterstattungTurnus der Berichterstattung
250 und mehr07.06.2027Jährlich in Bezug auf das vorangegangene Kalenderjahr
150 bis 24907.06.2027Alle drei Jahre in Bezug auf das vorangegangene Kalenderjahr
100 bis 14907.06.2031Alle drei Jahre in Bezug auf das vorangegangene Kalenderjahr