IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Nach einer aufmerksamkeitsstarken Teaserphase geht die Kampagne der IHK Berlin in die nächste Stufe. Mit „WTF is IHK?“ wurde bewusst Neugier geweckt und Gespräche angestoßen.

Jetzt löst die Kammer diese Frage auf – klar, sichtbar und mit Haltung. 

Die Unternehmer stehen stellvertretend für die Vielfalt der Berliner Wirtschaft. 

Durch ihre Perspektiven wird deutlich, was der Claim konkret bedeutet – und wie die IHK Berlin Unternehmen tatsächlich unterstützt. 

IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

EU-Klimaschutzpolitik

CBAM verstehen: So vermeiden Unternehmen teure Fehler

Der CBAM verändert den Importprozess für Unternehmen in der EU grundlegend. Seit 2026 gelten neue Pflichten rund um CO₂-Reporting, Lieferantendaten und CBAM-Zertifikate. Wer jetzt seine Prozesse nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Mehraufwand, zusätzliche Kosten und Compliance-Probleme. Die wichtigsten Tipps im Überblick.

Von: Judith Hyams
Ein Mann kontrolliert ein Lager.

CO₂-Grenzausgleich: Importierte Stoffe, darunter Stahl, Zement und Aluminium sollen seit diesem Jahr denselben CO₂-Preis tragen wie EU-Produkte.

Der CBAM ist da. Genauer: der „Carbon Border Adjustment Mechanism“. Mit dieser EU-Maßnahme wird ein CO₂-Grenzausgleich auf bestimmt Importe eingeführt, darunter Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff.

Die importierten Produkte sollen somit denselben CO₂-Preis tragen wie EU-Produkte. Ziel des CBAM ist es, sogenanntes „Carbon Leakage“ zu verhindern, damit die Produktion nicht in Länder mit laxeren Klimaregeln abwandert. 

So nachhaltig die Idee auch ist: Die Maßnahmen bedeuten erst einmal Mehraufwand für Unternehmen. Diese müssen für bestimmte importierte Güter CO₂-Emissionen berechnen und melden, sowie CBAM-Zertifikate kaufen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die CBAM-Regelphase. Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen betroffene Waren einführen. Unternehmen müssen sich registrieren, Emissionsdaten erfassen und ihre künftigen Zertifikatsverpflichtungen berechnen.

Die erste CBAM-Erklärung einschließlich der Abgabe von Zertifikaten wird für die Importe des Jahres 2026 bis zum 30. September 2027 fällig.Damit die Umstellung zum CBAM reibungslos läuft, sind folgende Schritte entscheidend:

1. CBAM-Umfang prüfen: Welche Importe und Produkte betroffen sind

Es klingt trivial, ist aber essentiell: Unternehmen sollten schnellstmöglich alle Importe der letzten 12 bis 24 Monate analysieren. Hier ist zu prüfen, ob darunter direkte oder auch indirekte CBAM-Waren enthalten sind. Achtung, dies können neben fertigen Produkten auch Halbfertigwaren oder Komponenten sein.

Viele Unternehmen unterschätzen die Reichweite und übersehen Teile ihrer Lieferkette. Deshalb profitieren gerade auch diejenigen, die mutmaßen, nicht vom CBAM betroffen zu sein. 

Gut zu wissen: Für Importeure mit insgesamt weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr gelten seit 2026 vereinfachte Regelungen bzw. Ausnahmen von den wesentlichen CBAM-Pflichten. Strom und Wasserstoff können jedoch gesondert zu betrachten sein.

Diese CBAM-Vereinfachung entlastet einen Großteil der ursprünglich betroffenen Unternehmen. Allerdings sollten auch Unternehmen unterhalb der 50-Tonnen-Grenze ihre Importmengen im Blick behalten – denn sobald sie darüber liegen, sind sie ebenfalls zum Zertifikats-Kauf verpflichtet.

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2. Als CBAM-Anmelder registrieren und Emissionsdaten von Lieferanten einholen

Zunächst müssen Unternehmen klären, wer rechtlich Importeur ist und einen Antrag auf „zugelassener CBAM-Anmelder” stellen. Dann müssen die Emissions-, bzw. Lieferantendaten organisiert werden. Dieser Schritt ist besonders kniffelig, aber auch entscheidend während des ganzen Verfahrens. Dabei muss für jedes Produkt nachgewiesen werden, welche direkten Emissionen (Herstellung) und indirekte Emissionen (Energieverbrauch) angefallen sind.

Dafür müssen die Lieferanten angesprochen werden. Hier sollten Unternehmen besser nicht mit Standard-Mails arbeiten, sondern mit klar vorbereiteten Excel-Templates oder Webformularen. Der Knackpunkt: Die Datenqualität von den Lieferanten variiert oft stark. Ideal sind verifizierte Daten, problematischer sind nur geschätzte Daten.

Besonders ungünstig sind fehlende Emissionsdaten, denn dann müssen Unternehmen häufig auf von der EU vorgegebene Standard- bzw. Default-Werte zurückgreifen. Diese fallen oft konservativ aus und können zu höheren CBAM-Kosten führen.

Tipp: Unternehmen sollten Lieferanten aktiv steuern, also: 

  • Vertragsklauseln ergänzen und auf die Pflicht zur CO₂-Datenlieferung hinweisen
  • Lieferantengespräche führen mit Hinweis auf die Preisauswirkungen 

Alternativen prüfen: gibt es Lieferanten mit niedrigeren Emissionen und besseren Daten?

3. CBAM-Kosten berechnen und Budgets frühzeitig planen

Hat ein Unternehmen einmal die nötigen Daten, geht es ans Rechnen. Das heißt, dass die zu erwartenden CBAM-Kosten auf Basis der Emissionsdaten kalkuliert werden sollten. Je nach Datenqualität der Lieferanten entstehen dabei unterschiedliche Szenarien. Da ab sofort reale Kosten durch die CBAM-Zertifikate entstehen, müssen Unternehmen das entsprechende Budget einplanen und die Preise anpassen.

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4. Verantwortlichkeiten klären und CBAM-Systeme aufsetzen

Neues stiftet oft Verwirrung – das ist beim CBAM nicht anders. Weil der CO₂-Grenzausgleich ein unternehmensübergreifender Prozess ist, lohnt es sich, einen Verantwortlichen zu benennen und ein interdisziplinäres Team aufzusetzen, damit die Zuständigkeit geklärt ist.

Da CBAM nicht einmalig, sondern ein wiederkehrender Prozess ist, empfiehlt sich der Aufbau von einem System, das Emissionsdaten sammelt, mit Importdaten verknüpft, korrekt berechnet und schließlich auditfähig reported.

Tipp: Entscheidend ist, die Datenprozesse sauber festzuhalten und zu analysieren. Das klappt zunächst auch mit einem einfachen Tool wie Excel. Auf ausgefeiltere Datenbanken oder Systeme kann man dann immer noch umsatteln.

5. CBAM-Reporting und Fristen professionell managen

CBAM ist ein laufender Prozess. Deshalb lohnt es sich, einen klaren Zeitplan zu definieren. Gut beraten ist, wer für den Jahresreport nicht nur kurz vor knapp am Ende des Jahres Daten sammelt, sondern monatlich. 

Tipp: Interne Deadlines sehr früh ansetzen, sodass die jährliche CBAM-Erklärung entsprechend früh fertig ist. 

Fazit: Der CBAM erhöht den Aufwand für Unternehmen, schafft aber gleichzeitig fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern innerhalb und außerhalb der EU und macht CO₂-Emissionen entlang der Lieferkette transparent messbar.