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Neue EU-Verpackungsverordnung

Weniger Leerraum, neue Prozesse: Wie flaconi seine Logistik auf die PPWR vorbereitet

Ab August 2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Was das für Unternehmen bedeutet und wie der Berliner Onlinehändler flaconi seine Prozesse und Verpackungsstrategien umstellt.

Von: Sirka Sander
Blick in eine Logistikhalle von flaconi

Der Berliner Onlinehändler flaconi bereitet seine Versandprozesse auf die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR vor.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt zahlreiche neue Anforderungen für Unternehmen mit sich. Ziel der Verordnung ist unter anderem die Reduktion von Verpackungsabfällen und eine bessere Recyclingfähigkeit von Verpackungen

PPWR und Verpackungsverordnung: Was sich für E-Commerce-Unternehmen ändert

Betroffen sind dabei nicht nur Verpackungshersteller, sondern Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette – vom Handel über E-Commerce bis hin zum Versandhandel.

Auch der Berliner Online-Beautyhändler flaconi bereitet sich bereits intensiv auf die neuen Vorgaben vor. Das Unternehmen versendet täglich tausende Pakete und investiert aktuell in neue Technologien und Prozesse, um die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erfüllen zu können.

Was ist die PPWR?

Die Verordnung (VO (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in Deutschland. Auch das deutsche Verpackungsgesetz wird entsprechend novelliert. Sie betrifft zahlreiche Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Händler, E-Commerce-Unternehmen und Fulfillment-Dienstleister.

Ziele der neuen Regelungen sind unter anderem:

  • Verpackungsabfälle zu reduzieren
  • Verpackungen recyclingfähiger zu machen
  • die Kreislaufwirtschaft zu stärken

Die PPWR reguliert neue Anforderungen an:

  • Recyclingfähigkeit
  • Materialzusammensetzung
  • Kennzeichnung
  • Verpackungsminimierung
  • und die Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle

Leerraumquote im Versand: Wie flaconi Verpackungen effizienter macht

Weil flaconi bereits seit Jahren auf nachhaltige Materialien setzt, stehen für das Unternehmen aktuell vor allem zwei Themen im Fokus:

  • die neuen Kennzeichnungspflichten  für Recycling und Entsorgung
  • sowie die sogenannte Leerraumquote.

Ab 2030 sieht die PPWR für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel eine maximale Leerraumquote von 50 Prozent vor. Viele Unternehmen bereiten ihre Prozesse aber bereits jetzt vor, weil die meisten PPWR-Pflichten ab August 2026 gelten und Verpackungsdaten, Kennzeichnung sowie Logistikprozesse frühzeitig angepasst werden müssen. Um die Vorgaben einzuhalten, automatisiert flaconi derzeit seine Packstraßen und führt neue Volumenreduktionsmaschinen ein.

„Verpackung ist längst kein reines Logistikthema mehr“, sagt Sven Pulsack, Head of Operations Excellence bei flaconi. „Wir stellen unsere Prozesse nicht nur auf regulatorische Anforderungen um, sondern optimieren gleichzeitig unsere Versandabläufe über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.“

Durch den Einsatz moderner Messtechnik funktioniert die Volumenreduktion bei der Mehrheit der Produkte von flaconi reibungslos. Dadurch entstehen nicht nur nachhaltigere Verpackungslösungen, sondern auch operative Vorteile. „Weniger Volumen bedeutet weniger Füllmaterial – gleichzeitig gewinnen unsere Pakete durch die neue Verklebung sogar an Stabilität“, so Pulsack.

Was Unternehmen zur neuen EU-Verpackungsverordnung wissen müssen

Die IHK Berlin bietet am 2. Juni 2026 eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) an.

Themen sind unter anderem:

  • neue Anforderungen an Verpackungen
  • Maßnahmen entlang der Lieferkette
  • die erweiterte Herstellerverantwortung

Hier finden sich weitere Informationen und Anmeldung.

Automatisierte Packstraßen: flaconi stellt die Logistik auf neue PPWR-Vorgaben ein

Doch selbst wenn sich die neuen Nachhaltigkeitsziele und Anforderungen operativ gut umsetzen lassen, bleibt ihre Einführung im laufenden Betrieb eine organisatorische Herausforderung. Auch flaconi setzt die neuen Systeme um, ohne die tägliche Bestellabwicklung zu unterbrechen.

„Entscheidend ist für uns die neuen Systeme so in unsere Logistikprozesse zu integrieren, dass die tägliche Bearbeitung unserer Bestellungen nicht beeinträchtigt wird“, sagt Pulsack.

Die Regulierung schafft branchenweit einheitliche Standards und faire Wettbewerbsbedingungen.“
Sven Pulsack Head of Operations Excellence bei flaconi
flaconi-Produkte werden in einen Versandkarton gesteckt.

flaconi arbeitet daran, Versandkartons effizienter zu nutzen und Leerraum künftig weiter zu reduzieren.

Bis August 2026 müssen außerdem Versandlabels angepasst, Kartonagen überarbeitet und Prozesse neu abgestimmt werden. Kritisch ist dabei vor allem das richtige Timing: Bis zum vierten Quartal müssen die neuen Systeme stabil laufen, denn dann erreicht der Onlinehandel traditionell seine Peak-Saison mit besonders hohen Versandzahlen.

Verpackungstechnik und Partner: Warum flaconi in neue Systeme investiert

Neben den Aufwänden für die technische Implementierung und die damit verbundene Systemintegration investiert flaconi aktuell vor allem in neue Maschinen und Verpackungstechnik.

Für die Umsetzung sei insbesondere die Auswahl des richtigen Partnersentscheidend gewesen, sagt Pulsack: „Wir haben uns dafür Zeit genommen und zahlreiche Referenzbesuche durchgeführt. Ausschlaggebend war für uns nicht allein die Maschinenleistung, sondern auch die nahtlose Einbindung in unsere operativen Abläufe und die Kompatibilität der Schnittstellen.“

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Sabine Hölper

Die neue EU-Verpackungsverordnung verändert auch die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Verpackungspartnern. „Bei einer geplanten Anlagenlaufzeit von mindestens zehn Jahren setzen wir auf strategische, langfristige Partnerschaften statt auf reine Lieferbeziehungen. Sealed Air hat sich für uns früh als zuverlässiger und engagierter Partner profiliert, der unsere Prozesse versteht.“

PPWR als Chance: Warum die Verpackungsverordnung faire Standards schaffen kann

Trotz des zusätzlichen Aufwands bewertet flaconi die neuen Vorgaben insgesamt positiv, denn der regulatorische Rahmen unterstützt viele Maßnahmen, die das Unternehmen bereits seit Längerem eigeninitiativ vorantreibt. „Die Regulierung schafft branchenweit einheitliche Standards und faire Wettbewerbsbedingungen“, so Pulsack. 

Für viele Unternehmen dürfte die PPWR in den kommenden Monaten zu einem wichtigen strategischen Thema werden – gerade im E-Commerce, wo Versand, Nachhaltigkeit, Verpackungen und Kosten besonders eng miteinander verbunden sind.

Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die PPWR, also die neue EU-Verpackungsverordnung, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Einzelne Vorgaben haben spätere Übergangsfristen.

Für was steht PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Gemeint ist die neue EU-Verpackungsverordnung, offiziell die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Betroffen sind Unternehmen entlang der Verpackungs- und Lieferkette, darunter Hersteller, Lieferanten, Erzeuger, Importeure, Händler, E-Commerce-Unternehmen, Endvertreiber und Fulfillment-Dienstleister. Welche Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette ab.

Was sind die Ziele der PPWR?

Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren, Verpackungen recyclingfähiger machen, den Einsatz von Rezyklaten fördern und die Kreislaufwirtschaft in der EU stärken. Außerdem sollen einheitlichere Regeln im europäischen Binnenmarkt entstehen.

Welche neuen Regelungen sieht die PPWR vor?

Die PPWR enthält unter anderem neue Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen, zur Verpackungsminimierung, zur Kennzeichnung, zu Nachweis- und Informationspflichten sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung. Für E-Commerce-Verpackungen wird außerdem die Leerraumquote relevant: Ab 2030 soll der Leerraum bei bestimmten Verpackungen maximal 50 Prozent betragen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der PPWR in Deutschland?

Die Kontrolle der PPWR erfolgt in der Praxis über die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung sieht vor, dass Marktüberwachungsbehörden Verpackungen prüfen können, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen Anforderungen der PPWR verstoßen. Unternehmen müssen dabei mit den Behörden kooperieren. Bei Verstößen können Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen. Bei fortbestehender Nichtkonformität können Verpackungen auch vom Markt genommen oder zurückgerufen werden.

Für Deutschland ist die konkrete nationale Umsetzung noch im Aufbau: Laut Zentraler Stelle Verpackungsregister soll das bisherige Verpackungsgesetz durch ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. Zuständig für den nationalen Rechtsrahmen ist das Bundesumweltministerium. Bestehende Strukturen wie das Verpackungsregister LUCID und die Zentrale Stelle Verpackungsregister bleiben für verpackungsrechtliche Pflichten in Deutschland weiterhin wichtige Bezugspunkte. Welche Zuständigkeiten im Detail künftig für einzelne PPWR-Pflichten gelten, hängt aber von der nationalen Ausgestaltung ab.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PPWR?

Die PPWR schreibt keine einheitlichen EU-weiten Bußgeldbeträge fest. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 12. Februar 2027 eigene Regeln für Sanktionen festlegen. Diese Sanktionen müssen laut Verordnung „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Für bestimmte Verstöße, etwa gegen Vorgaben zu übermäßigen Verpackungen und Verpackungsminimierung, müssen die Sanktionen auch administrative Geldbußen umfassen.

Neben Bußgeldern können auch praktische Folgen drohen: Marktüberwachungsbehörden dürfen Korrekturmaßnahmen verlangen. Werden diese nicht umgesetzt oder bleibt die Verpackung nicht konform, können Behörden das Bereitstellen der Verpackung untersagen, sie vom Markt nehmen oder zurückrufen lassen. Bei nichtkonformen Verpackungen an den EU-Außengrenzen können außerdem Zollbehörden eingebunden werden.

Für Deutschland lassen sich die künftigen PPWR-Bußgeldhöhen noch nicht abschließend beziffern. Als Orientierung zeigt aber das derzeit geltende Verpackungsgesetz: Verstöße können dort je nach Tatbestand mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro, 100.000 Euro oder 200.000 Euro geahndet werden. Das ist noch nicht automatisch der künftige PPWR-Bußgeldrahmen, zeigt aber, dass Verpackungsverstöße bereits heute erhebliche finanzielle Folgen haben können.