Investitionsschutzgesetz

Wirtschaft begrüßt Eckpunkte-Papier von Innenminister Dobrindt

Höhere Entschädigungen, sofortige Zahlungen und strengere Nachweispflichten: Der Bund plant klare Regeln für Vergesellschaftungen.

Zu sehen ist Berlin aus Vogelperspektive.

Bundesregierung will Anforderungen an Vergesellschaftungen verschärfen.

Die Bundesregierung will nach Medienberichten mit einem Investitionsschutzgesetz die Anforderungen an Vergesellschaftungen verschärfen. Anlass sind die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. Die vorgesehenen Regeln wären jedoch nicht nur für die Immobilienwirtschaft relevant, sondern beträfen auch andere Wirtschaftszweige, sofern dort Vergesellschaftungen erwogen werden.

Die drei Eckpunkte im Überblick

1. Entschädigung zum vollen Verkehrswert: Bei einer Vergesellschaftung soll ausschließlich der volle Verkehrswert maßgeblich sein. Dieser müsste durch ein Wertgutachten ermittelt werden.

2. Unmittelbare Zahlung in Geld: Die Entschädigung soll unmittelbar fällig werden und in Geld erfolgen.

3. Nachweis der zwingenden Notwendigkeit: Eine Vergesellschaftung soll nur als letztes Mittel zulässig sein. Im Wohnungsbereich müsste nachgewiesen werden, dass andere Instrumente wie Neubau und Wohnraumförderung ausgeschöpft sind und nicht zum Ziel geführt haben

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Für Berlin könnten die Vorgaben die Finanzierung einer Vergesellschaftung erheblich erschweren. Nach Medienberichten wäre bereits die bislang vorgesehene Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro angesichts der Haushaltslage schwer aufzubringen. Eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert würde den Finanzbedarf demnach noch deutlich erhöhen. 

Das beteiligte SPD-geführte Bundesbauministerium hat sich noch ‌nicht zu ⁠den Eckpunkten geäußert. Ein Sprecher des ebenfalls SPD-geführten Justizministeriums bestätigte allerdings, dass die Eckpunkte auf eine Zusammenarbeit von Innen-, Bau- und Justizressort zurückgehen.

Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der IHK Berlin, erklärt: 

„Es ist gut, dass das Investitionsschutzgesetz Fahrt aufnimmt. Schließlich hat sich der Koalitionsausschuss im Bund bereits Anfang Juli darauf verständigt, die Berliner Vergesellschaftungspläne per Bundesgesetz zu stoppen. Entscheidend ist jetzt die schnelle Einigung auf den Gesetzesentwurf mit dem Koalitionspartner. Denn bereits die Debatte darüber, dass Eigentum und Investitionen in der Hauptstadt nicht sicher sind, schadet dem Wirtschaftsstandort Berlin und darüber hinaus.“