IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Nach einer aufmerksamkeitsstarken Teaserphase geht die Kampagne der IHK Berlin in die nächste Stufe. Mit „WTF is IHK?“ wurde bewusst Neugier geweckt und Gespräche angestoßen.

Jetzt löst die Kammer diese Frage auf – klar, sichtbar und mit Haltung. 

Die Unternehmer stehen stellvertretend für die Vielfalt der Berliner Wirtschaft. 

Durch ihre Perspektiven wird deutlich, was der Claim konkret bedeutet – und wie die IHK Berlin Unternehmen tatsächlich unterstützt. 

IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Neue KI-Richtlinien

AI Act der Europäischen Union: 7 To-Dos für Unternehmen

Chatbot im Kundenservice, KI-Bild im Marketing, Datenanalyse im Büro: Künstliche Intelligenz ist in Berliner Unternehmen längst Alltag. Mit dem AI Act greifen nun vermehrt Transparenzpflichten, die auch vermeintlich harmlose Anwendungen betreffen können.

Von: Holger Lunau
Farbige Illustration zum AI-Act der EU.

Balance finden: Einerseits setzen bereits rund 40 Prozent der Berliner Unternehmen KI ein. Gleichzeitig zählen rechtliche Unsicherheiten für 34 Prozent zu den größten Digitalisierungshürden.

Er ist die politische Reaktion auf die rasant wachsende Bedeutung künstlicher Intelligenz: der AI Act (Artificial Intelligence Act) der Europäischen Union, der seit August 2024 in Kraft ist und bei dem jetzt die letzten Übergangsfristen ablaufen.

Rund 40 Prozent der Berliner Unternehmen setzen bereits KI ein. Gleichzeitig zählen rechtliche Unsicherheiten für 34 Prozent zu den größten Digitalisierungshürden. Das geht aus einer Umfrage der IHK Berlin aus dem vergangenen Jahr hervor. Seit dem 2. August 2026 gelten nun weitere zentrale KI-Verordnungen. Welche Pflichten und To-Dos sollten Unternehmen unbedingt beachten?

1. Prüfen: Wo steckt überhaupt KI drin?

Welche Tools verwenden Marketing, Personalabteilung, Vertrieb oder Kundenservice? Wo entstehen Texte, Bilder oder Videos, wo kommuniziert KI direkt mit Menschen? „Spätestens jetzt sollten sich die Unternehmen einen Überblick verschaffen, wo sie stehen“, betont Alexander von Janowski von der Berliner KvJ Consulting GmbH. Sinnvoll ist ein zentrales Verzeichnis mit Anwendung, Zweck, Anbieter und Zuständigkeit.

Was ist der AI Act und ab wann gilt er?

Der AI Act ist die EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, wird aber stufenweise anwendbar. Verbote bestimmter KI-Praktiken und Vorgaben zur KI-Kompetenz greifen seit Februar 2025, Regeln für sogenannte General-Purpose-AI-Modelle seit August 2025. 

Für die breite Unternehmenspraxis war der 2. August 2026 der wichtigste Termin: Seitdem gelten große Teile der Verordnung, darunter Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. Für Hochrisiko-KI gibt es längere Übergangsfristen: In sensiblen Bereichen wie Beschäftigung gelten die Regeln ab dem 2. Dezember 2027, bei KI in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. 

Die IHK Berlin bietet Informationen und Veranstaltungen zum Thema an. Mehr dazu hier.
 

2. Die eigene Rolle klären

Viele Betriebe halten sich für reine Anwender. Doch das kann zu kurz greifen. „Entscheidend ist die eigene Rolle“, sagt von Janowski. Wer etwa ein zugekauftes Modell unter eigenem Namen als eigenen Assistenten betreibt, kann selbst als Anbieter gelten – und zusätzliche Pflichten übernehmen. Deshalb sollte für jede Anwendung klar sein, wer sie bereitstellt, betreibt und verantwortet.

Nutzung
40
Prozent
der Berliner Unternehmen setzen bereits KI ein.
Sanktionen
7
Prozent
der weltweiten Jahresumsatzes können bei verbotenen KI-Praktiken im schlimmsten Fall fällig werden.

3. Chatbots müssen sich zu erkennen geben

KI-Chatbots oder Telefonassistenten müssen grundsätzlich transparent machen, dass KI im Spiel ist. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen – außer die KI-Nutzung ist offensichtlich. Von Janowski weist darauf hin, dass ein Bot namens „Assistent“ oder der pauschale Hinweis „Diese Website nutzt KI“ dafür nicht automatisch ausreichen.

4. KI-Bilder und Deepfakes kennzeichnen

Nicht jeder KI-generierte Inhalt braucht einen sichtbaren Warnhinweis. Kennzeichnungspflichten gelten aber unter anderem für Deepfakes und bestimmte täuschend echt wirkende Inhalte. Das kann auch Werbung betreffen: Ein realistischer KI-Avatar der Geschäftsführung ist kennzeichnungspflichtig. Gleiches kann für ein KI-generiertes Produktbild gelten, wenn es über das tatsächliche Aussehen täuscht.

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Auch KI-Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Werden sie von Menschen redaktionell geprüft und trägt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Ein bloßer Rechtschreibcheck reicht nicht.

5. Bei KI-Texten zählt redaktionelle Kontrolle

Auch KI-Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Werden sie von Menschen redaktionell geprüft und trägt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Ein bloßer Rechtschreibcheck reicht nicht.

Halbptotale von Alexander von Janowski, KvJ Consulting GmbH.
Spätestens jetzt sollten sich die Unternehmen einen Überblick verschaffen, wo sie stehen.“
Alexander von Janowski Co-Geschäftsführer, KvJ Consulting GmbH

6. Beschäftigte fit für KI machen

Unternehmen müssen für ausreichende KI-Kompetenz bei Beschäftigten sorgen, die mit den Systemen arbeiten. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt der AI Act nicht vor. Sinnvoll sind klare Regeln, passende Schulungen und festgelegte Zuständigkeiten. Entscheidungen zum KI-Einsatz sollten ebenfalls dokumentiert werden – sonst könne es laut von Janowski bei einem Audit Probleme geben.

7. Recruiting besonders genau prüfen

Bestimmte KI-Anwendungen im Personalmanagement können als Hochrisiko-KI gelten – etwa Systeme zur Bewerberauswahl oder zur Bewertung von Beschäftigten. Hier gelten strengere Anforderungen. Unternehmen sollten solche Tools frühzeitig rechtlich einordnen. Die entsprechenden Regeln greifen ab 2. Dezember 2027.

AI Act: Abwarten kann teuer werden

Bei Pflichtverletzungen drohen empfindliche Sanktionen. Bei verbotenen KI-Praktiken kann die Obergrenze bis zu 35 Millionen Euro beziehungsweise sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Für Berliner Betriebe bedeutet die EU-Verordnung im AI Act: Entscheidend ist nicht, ob sie sich als „KI-Unternehmen“ verstehen. Sie müssen wissen, wo KI eingesetzt wird, welche Regeln greifen und wer intern die Verantwortung trägt.