IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Nach einer aufmerksamkeitsstarken Teaserphase geht die Kampagne der IHK Berlin in die nächste Stufe. Mit „WTF is IHK?“ wurde bewusst Neugier geweckt und Gespräche angestoßen.

Jetzt löst die Kammer diese Frage auf – klar, sichtbar und mit Haltung. 

Die Unternehmer stehen stellvertretend für die Vielfalt der Berliner Wirtschaft. 

Durch ihre Perspektiven wird deutlich, was der Claim konkret bedeutet – und wie die IHK Berlin Unternehmen tatsächlich unterstützt. 

IHK Berlin. Offizieller Unterstützer der Berliner Wirtschaft.

Hitzeschutz in Unternehmen

Arbeiten bei 38 Grad? Was Geschäftsführer jetzt wissen sollten

Auf Baustellen, in Logistikzentren oder in der Entsorgungswirtschaft ist die Belastung durch hohe Temperaturen unmittelbar spürbar. Doch auch in den Büros stellt sich schnell die Frage nach Hitzeschutz. Welche rechtlichen Fragen gilt es beim Arbeiten auf der Straße und in Innenräumen zu beachten, wenn die Temperaturen auf über 30 Grad steigen und welche Maßnahmen helfen? Hier die wichtigsten Tipps und Best Practices.

Alexandra Sulzmaier, Milena Fritzsche

Die Hitze rollt über Berlin. Ob auf der Baustelle, im Entsorgungsbetrieb oder im Büro – extreme Temperaturen fordern unsere Wirtschaft heraus.

Hohe Temperaturen können die Produktivität senken, die Fehleranfälligkeit erhöhen und das Risiko von Arbeitsunfällen steigen lassen. Eine aktuelle OECD-Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bereits zehn zusätzliche Tage mit Temperaturen von mehr als 35 Grad Celsius die jährliche Arbeitsproduktivität eines Unternehmens um durchschnittlich 0,3 Prozent reduzieren können. 

Carola Lochau, Geschäftsführerin, B.A.S. Berliner Asbest und Sonderabfall Entsorgungs GmbH

Geschäftsführerin Carola Lochau sorgt bei der B.A.S. Entsorgung für klimatisierte Fahrzeuge und angepasste Arbeitszeiten, um die Gesundheit der Mitarbeitenden, die bei jedem Wetter unterwegs sind, zu schützen.

Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten jeden Tag unsere Stadt am Laufen - wie gehen sie mit der Hitze um? Beim Fachbetrieb B.A.S. Berliner Asbest und Sonderabfall Entsorgungs GmbH aus Spandau seien beispielsweise alle Fahrzeuge klimatisiert und mit Kühlschränken ausgestattet, berichtet Geschäftsführerin Carola Lochau.

Carola Lochau, Geschäftsführerin, B.A.S. Berliner Asbest und Sonderabfall Entsorgungs GmbH
Wir sorgen auch bei hohen Temperaturen dafür, dass in Berlin und Umgebung alles weiter fachgerecht entsorgt wird. Wir fangen früh an, damit wir vor der größten Hitze fertig sind.“
Carola Lochau Geschäftsführerin, B.A.S. Berliner Asbest und Sonderabfall Entsorgungs GmbH

Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur die Gesundheit seiner Beschäftigten. Er sichert auch Produktivität, Qualität und die Handlungsfähigkeit seines Unternehmens. 

Hitzefrei oder Homeoffice am See? Die wichtigsten fünf Fragen für Unternehmen im Überblick

1. Dürfen Beschäftigte bei großer Hitze ihre Arbeit einstellen?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Einen generellen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Hohe Temperaturen allein berechtigen Beschäftigte grundsätzlich nicht dazu, der Arbeit fernzubleiben oder ihre Tätigkeit eigenmächtig zu unterbrechen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitgeber untätig bleiben dürfen. Im Gegenteil: Sie sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen und bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 

2. Ab wie viel Grad müssen Arbeitgeber handeln?

Soweit die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anwendbar ist, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur aufweisen. Ab 26 Grad Celsius sollen und ab 30 Grad müssenMaßnahmen erfolgen, um die Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen zu schützen. Wird eine Lufttemperatur von mehr als 35 Grad erreicht, sind Büroräume ohne zusätzliche technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht mehr als Arbeitsräume geeignet. 

Trotz fehlender konkreter Temperatur-Regelung beim Arbeiten im Freien, gilt auch hier die Fürsorgepflicht und Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, mit geeigneten Maßnahmen vor Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse geschützt zu werden. 

3. Was bedeutet Fürsorgepflicht bei extremer Hitze?

Für Unternehmen liegt die Lösung nicht in pauschalen Verboten oder Sonderregelungen, sondern in einer klugen Anpassung von Arbeitsabläufen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören beispielsweise, körperlich belastende Tätigkeiten in die frühen Morgenstunden zu verlegen, Besprechungen zu verkürzen oder mobiles Arbeiten dort zu ermöglichen, wo es organisatorisch sinnvoll ist. Auch zusätzliche Pausen, verschattete Aufenthaltsbereiche, eine Lockerung bei Bekleidungsregeln und das Bereitstellen von Getränken und Sonnenschutz können die Belastung reduzieren.

Wie das konkret aussehen kann, berichtet Dieter Mießen, Kaufmännischer Leiter der Frisch & Faust Tiefbau GmbH. Bereits vor Jahren habe das Unternehmen angefangen, Vorkehrungen zum Hitzeschutz zu treffen. 

Dieter Mießen, Kaufmännischer Leiter, Frisch & Faust Tiefbau GmbH
Wir versorgen unsere gewerblich-technischen Mitarbeiter auf den Baustellen mit Getränken. Alle mobilen Pausenräume auf den Baustellen sind darüber hinaus mit Kühlschränken ausgestattet.“
Dieter Mießen Kaufmännischer Leiter, Frisch & Faust Tiefbau GmbH

Darüber hinaus würden die Mitarbeiter bei Frisch & Faust auf den Baustellen mit Hitze-Packs der Berufsgenossenschaft, die unter anderem Sonnenschutz, Sonnenbrille und Sonnencreme enthalten, ausgestattet. Sämtliche Büroräume seien mittlerweile klimatisiert. Für den erhöhten Stromverbrauch wurde in eine Photovoltaikanlage investiert. 

4. Gibt es bei Hitze ein Recht auf Homeoffice? 

Grundsätzlich können Beschäftigte ihre Arbeit nicht eigenmächtig an den See, ins Café oder an einen anderen Ort verlegen. Ob mobiles Arbeiten möglich ist und von welchen Orten aus gearbeitet werden darf, entscheidet das Unternehmen. Im Vergleich zu Telearbeitsplätzen, die in der ArbStättV definiert sind, sind mobile Arbeit und Homeoffice nicht gesetzlich definiert. Arbeitgeber müssen zwar ebenfalls Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Datenschutz beachten. Gleichzeitig sind Arbeitnehmer laut Arbeitsschutzgesetz (§ 15 Abs. 1 ArbSchG) auch selbst dafür verantwortlich, auf die Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten.

Beim Unfallversicherungsschutz gilt seit der Erweiterung des § 8 Abs. 1 SGB VII: Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Wer im Café am Laptop arbeitet, steht während dieser vom Arbeitgeber gebilligten beruflichen Tätigkeit grundsätzlich unter Schutz. Doch private Tätigkeiten, etwa Baden am See, Sonnen, ein rein privater Einkauf oder andere Unterbrechungen ohne Arbeitsbezug, fallen dagegen regelmäßig nicht darunter. 

Entscheidend ist, dass Unternehmen klare Rahmenbedingungen schaffen: Welche Orte sind zulässig? Welche Tätigkeiten dürfen unterwegs erledigt werden? Wie werden Arbeitszeiten, Pausen und Erreichbarkeit dokumentiert? Welche Geräte dürfen genutzt werden? Und wie werden vertrauliche Daten vor fremdem Zugriff geschützt? Solche Regeln schaffen Rechtssicherheit, schützen Betriebsgeheimnisse und helfen Beschäftigten, die Grenze zwischen Arbeit und Privatbereich besser einzuhalten. 

5. Wie sieht langfristiges Risikomanagement aus? 

Unternehmen sollten Hitze zunehmend als Teil ihres betrieblichen Risikomanagements betrachten. Dazu gehören etwa Notfallpläne für besonders heiße Tage, die Überprüfung technischer Anlagen, der Schutz hitzeempfindlicher Arbeitsbereiche oder die Anpassung von Arbeitszeit- und Schichtmodellen. 

Für Geschäftsführer bedeutet das vor allem: Zuständigkeiten müssen klar sein, Führungskräfte müssen wissen, wann sie handeln müssen, und Beschäftigte müssen verstehen, welche Regeln für heiße Tage, mobile Arbeit und Arbeitsunfälle gelten. Wer mobiles Arbeiten ermöglicht, sollte entsprechende Vereinbarungen und Richtlinien regelmäßig überprüfen und an veränderte Bedingungen anpassen.