Vergaberecht

IHK Berlin warnt vor Wettbewerbseinschränkungen bei öffentlichen Ausschreibungen

Die heute im Abgeordnetenhaus beschlossene Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes stößt bei der IHK Berlin auf Kritik. Aus Sicht der Kammer drohen zusätzliche Hürden für Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Zu sehen ist ein großes, helles, imposantes Gebäude. Es ist sehr breit, zweistöckig und auf dem Dach weht die Fahne Berlins. Es handelt sich um das Abgeordnetenhaus Berlins. Vor dem Haus steht eine Statue.

Die IHK Berlin sieht die Neuerung des Vergaberechts kritisch und appelliert um Nachbesserung.

IHK-Präsident Sebastian Stietzel erklärt: „Grundsätzlich ist es richtig, das Vergaberecht zu modernisieren. Es ist im Übrigen auch dringend notwendig, weil immer weniger Berliner Unternehmen an hiesigen Ausschreibungen teilnehmen. Mit der vorliegenden Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wird die Modernisierungschance allerdings nicht nur vertan, sondern die Situation sogar verschärft.“

Kernstück ist die Anhebung der Wertgrenzen auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie auf 500.000 Euro für Bauleistungen  – allerdings bei gleichzeitiger Ausdehnung der Tariftreueverpflichtung auf alle Aufträge ab 1.000 Euro.

Nach Angaben der IHK könnten durch die geplante Regelung bis zu 80 Prozent der Berliner Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Kammer fordert daher Nachbesserungen am Gesetzentwurf und warnt vor einer weiteren Schwächung des Wettbewerbs bei öffentlichen Ausschreibungen. Das komplette Statement finden Sie hier.