Meldepflichten
Grundsteuerreform: Änderungsanzeigen für 2025 bis 30. April 2026 erforderlich
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Änderungen am Grundbesitz, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, dem Finanzamt angezeigt werden. Die Frist für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen für das Jahr 2025 endet am 30. April 2026, wie die Senatsverwaltung für Finanzen mitteilt.