Meldepflichten

Grundsteuerreform: Änderungsanzeigen für 2025 bis 30. April 2026 erforderlich

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Änderungen am Grundbesitz, die nach dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, dem Finanzamt angezeigt werden. Die Frist für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen für das Jahr 2025 endet am 30. April 2026, wie die Senatsverwaltung für Finanzen mitteilt.

Symbolbild Finanzamt, Graues Gebäude mit der Aufschrift "Finanzamt"

Die Änderungsanzeige kann online über das Finanzportal ELSTER oder schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Betroffen sind Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Bei Erbbaurechten sind die Erbbauberechtigten zuständig, bei Gebäuden auf fremdem Grund die Grundstückseigentümer. Mitteilungspflichtig sind unter anderem Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die Bildung neuer wirtschaftlicher Einheiten, Veränderungen mit Auswirkungen auf Steuerbefreiungen sowie bestimmte Änderungen der Eigentumsverhältnisse. 

Rückfragen: Senatsverwaltung für Finanzen, Telefon: (030) 90208018