Strafabgabe für alle Berliner Unternehmen droht!

Ab 2027 droht die Ausbildungsplatzabgabe.

Das Gesetz würde jedes Unternehmen zusätzlich belasten ohne die eigentlichen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt zu lösen. Statt mehr Ausbildung drohen mehr Bürokratie, Klagen und Unsicherheit.

WIRTSCHAFT UND RECHT 2026

Cybersicherheit, Mindestlohn, Mehrwertsteuer: Was sich zum Jahreswechsel ändert

Cybersicherheit, Mindestlohn oder Mehrwertsteuersenkung: Die IHK Berlin unterstützt ihre Mitglieder dabei, sich im Paragraphendschungel zurechtzufinden – und hat mit einigen von ihnen über die Neuregelungen gesprochen.

Zwei Männer bei der Übergabe eines Pakets vor einem weißen Lieferwagen mit geöffneter Tür in einer städtischen Umgebung.

Neues zum neuen Jahr: Ab Januar müssen Transportunternehmer ihre Fahrzeuge schon ab 2,5 Tonnen lizensieren lassen. Nicht alle neuen Regelungen sorgen bei Unternehmern für ein Lächeln.

Ab dem 1. Januar 2026 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die Unternehmen in Deutschland betreffen – von Fachkräftegewinnung über Digitalisierung bis hin zu Steuer- und Umweltrecht. Die IHK Berlin informiert über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft

Fachkräfte 

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung verpflichtet Unternehmen, ausländische Arbeitskräfte spätestens am ersten Arbeitstag über Beratungsangebote zu informieren (§ 45b AufenthG). Ziel ist die bessere Integration und Transparenz für Drittstaaten-Beschäftigte. „Die Informationspflicht ist sinnvoll, aber bedeutet zusätzlichen administrativen Aufwand“, kommentiert die IHK Berlin. Zudem steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.  

Weitere Informationen: Maxim Kempe (AufenthG), Sophie Eder, Esra Ertan, Georgi Georgiev, Jule Matzke (Mindestlohn)

Die Informationspflicht ist sinnvoll, aber bedeutet zusätzlichen administrativen Aufwand.“
IHK Berlin

Digitalisierung 

Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz wird die Cybersicherheitspflicht für kritische und wichtige Einrichtungen verschärft. Laut „Network and Information Security Directive 2“ müssen Unternehmen künftig Risikoanalysen, Notfallpläne und Backup-Konzepte vorhalten. „Die Anforderungen sind hoch, aber notwendig, um Cyberrisiken zu minimieren“, so die Einschätzung der IHK Berlin. 

 

NIS-2: „Es droht regulatorische Fragmentierung“

BWO hat bei Anbietern kritischer Infrastruktur nachgefragt, was die NIS-2 für sie bedeutet. Strato ist ein großer Internetdienstanbieter und Webhoster mit Sitz am alten Schlachthof in Friedrichshain. Ein Sprecher bestätigte, dass Strato auf die neuen Anforderungen gut vorbereitet sei, da das Unternehmen bereits unter die KRITIS-Verordnung fällt: „NIS-2 ist für uns die logische Weiterentwicklung dieser Standards.“  

„Wir passen unsere Prozesse derzeit an die NIS-2-Durchführungsakte (C(2024) 7151) an. Die größte Herausforderung liegt weniger in der technischen Sicherheit, sondern in der administrativen Abstimmung der Maßnahmen nach § 30 BSIG-E. Besonders das Lieferantenmanagement erfordert vertragliche Anpassungen. Eine weitere Herausforderung ist die praktische Ausgestaltung der Domain-Daten-Überprüfungspflichten. Unsere bestehenden Sicherheitsarchitekturen müssen wir lediglich auf das ganze Unternehmen ausweiten. Neubau ist nicht nötig. Das hält die Mehrkosten für das Risikomanagement nach § 30 BSIG-E niedrig. 

Als internationaler Anbieter sehen wir in einer EU-Verordnung Vorteile gegenüber einer Richtlinie – sie hätte eine einheitliche Umsetzung in Europa ermöglicht. Zwar regelt § 60 ff. BSIG-E die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden; dennoch erleben wir große Unterschiede bei der nationalen Umsetzung der NIS-2-Vorgaben. Trotz zentraler Zuständigkeit im Gesetz droht regulatorische Fragmentierung: Mitgliedstaaten könnten Anforderungen individuell verschärfen. Im Bereich Domain-Verifizierung brauchen wir einen zentralen, europaweit abgestimmten Ansatz. Das würde die Vielfalt der nationalen Regelungen reduzieren. 

Für Strato ist entscheidend: Doppelbelastungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes müssen vermieden werden. Wir brauchen ein gemeinsames, digitales Meldeportal von BSI und BBK, um die Meldepflichten aus NIS2UmsuCG und KRITIS-Dachgesetz effizient zu erfüllen.“ 

7 Tipps für Cybersicherheit in Unternehmen 

Recht

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) soll für mehr Tarifbindung sorgen: Öffentliche Aufträge des Bundes werden künftig nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben. Zudem bringt die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie strengere Prüfpflichten und digitale Vertragsabschlüsse. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll ab dem 27. September 2026 insbesondere Greenwashing in der Werbung verhindern. 

Jennifer Keßling (BTTG-E) Sophie Eder, Chris Marc Phung (Verbraucherrecht), Dr. Alexandra Fock (UWG)

Das Bundestariftreuegesetz verfehlt sein Ziel bereits im Ansatz. Es kegelt auch sozial verantwortlich handelnde Unternehmen aus dem Markt. Wenn der Staat selbst tarifliche Vorgaben macht, schwindet die Basis für Sozialpartnerschaften zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, und der Organisationsgrad sinkt auf beiden Seiten. Dadurch wird die angestrebte Tarifbindung nicht gestärkt, sondern geschwächt.“
Frank Huster Hauptgeschäftsführer DSLV Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) mit Sitz in Berlin

Steuer

Das Investitionssofortprogramm führt die degressive Abschreibung wieder ein und senkt ab 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise auf 10 Prozent. „Das ist ein wichtiges Signal für Investitionen und Standortattraktivität“, betont die IHK Berlin.

Antje Maschke

Abendliche Uferpromenade in Berlin mit beleuchteten Bäumen und Sitzplätzen links, Fluss in der Bildmitte, Fernsehturm und beleuchtete Gebäude im Hintergrund rechts.

Die Strandbar Mitte gehört zu den Außengastronomien, die sich wünschen, im Sommer bis 23 Uhr öffnen zu dürfen.

Berliner Gastronom: „Die 7 % sind wichtig, aber wann kommt der Bürokratieabbau?“

Mit der Ausnahme von Getränken gilt für Restaurant- und Verpflegung am 1. Januar der verringerte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Die Speisekarte der „Ständigen Vertretung“ am Schiffbauerdamm hat der Berliner Gastwirt Jörn Peter Brinkmann deshalb aber bislang nicht geändert. Schließlich kosten allein Druck und Design rund 5.500 Euro. Und auch, dass der Bundesrat die Mehrwertsteuersenkung erst am 19. Dezember bestätigt, ist wenig hilfreich für die Gastronomie.

„Die Idee der Mehrwertsteuersenkung ist ja ohnehin nicht, alles direkt an den Gast weiterzugeben. Das ist eine Kompensation für die Mindestlohnerhöhung, die Corona-Spätfolgen und die Inflation“, sagt der „StäV“-Wirt, der gleichzeitig Vizepräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbe-Verbands Berlin (DEHOGA Berlin) ist. „Außerdem ist das die lange fällige Gleichstellung mit Supermärkten, Imbissbuden und Lieferdiensten, die alle nur zu sieben Prozent versteuern müssen – obwohl wir den meisten Service am Gast liefern.

„Das Gastronomiesterben greift auch in Berlin um sich: ‚Das Ei‘ im Ausflugslokal Eierhäuschen im Plänterwald muss schließen, das Traditionslokal „Luise“ in Dahlem ebenso. Besonders schwierig ist die Lage für Kiezlokale jenseits der touristischen Lagen. Immer mehr Gäste beschränken sich auf die Hauptspeise, und sie trinken auch weniger. Deshalb sind die sieben Prozent für uns durchaus wichtig. Wichtig wäre aber auch Bürokratieabbau: Die neue Gaststättenverordnung Berlin beinhaltet die verrückte Idee, dass wir jetzt eine genderneutrale Toilette anbieten sollen, aber wie soll das baulich möglich sein? Auch über den Lärmschutz diskutieren wir immer noch mit Frau Giffey und Herrn Wegner. In Brandenburg darf man bis 23 Uhr draußen sitzen, in Berlin aber nur bis 22 Uhr? Von der Ausbildungsplatzabgabe ganz zu schweigen. Dieses teure Bürokratiemonster schafft bei uns keinen Ausbildungsplatz mehr. Wir schreiben ja ständig aus – es ist aber irre schwer, Azubis zu finden.“

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Produktrecht / Nachhaltigkeit / Umwelt / Energie / Verkehr

Die EU-Batterieverordnung und der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bringen neue Pflichten für Importeure und Hersteller. Ab 2026 dürfen bestimmte Waren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden. 

Im Verkehr gilt: Das Güterkraftverkehrsgesetz wird reformiert – nationale Erlaubnisse entfallen, die Lizenzpflicht wird auf Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen ausgeweitet, und Nachweise werden digitalisiert. „Das ist ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau, aber die Übergangsphase wird anspruchsvoll“, so der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit Sitz in Berlin. 

Unternehmen müssen jetzt handeln

Die Rechtsänderungen ab 2026 sind umfassend und betreffen nahezu alle Branchen. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten, um Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

Detaillierte Informationen finden Unternehmen in der Druckausgabe der Berliner Wirtschaft und online.