Neue Regelung
Ab 28. Juni: Barrierefreiheit auf Webseiten
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Das betrifft viele Unternehmen – besonders in der Digitalbranche, im Handel und im Dienstleistungsbereich.