Mobilität

Gericht erlaubt Poller in der Tucholskystraße

Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage von Anwohnern und Gewerbetreibenden gegen das Bezirksamt Mitte ab. Die sogenannten "Modalfilter" seien rechtmäßig, so das Gericht.

Die Stahlpfosten wurden im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße Anfang 2024 aufgestellt. Das Bezirksamt begründete das mit einer besonderen Gefahrenlage gemäß Straßenverkehrsordnung. Anwohner klagten dagegen und bekamen zunächst vom Verwaltungsgericht Recht. Das Urteil wurde in höherer Instanz aufgehoben, nun entschied das Gericht zu Ungunsten der Kläger. Auch Gewerbetreibende aus der Tucholsky- und angrenzenden Straßen äußerten sich öffentlich gegen die Poller, die die Erreichbarkeit für Kunden und Wirtschaftsverkehr einschränkten.