Strafabgabe für alle Berliner Unternehmen droht!

Ab 2027 droht die Ausbildungsplatzabgabe.

Das Gesetz würde jedes Unternehmen zusätzlich belasten ohne die eigentlichen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt zu lösen. Statt mehr Ausbildung drohen mehr Bürokratie, Klagen und Unsicherheit.

Gastbeitrag des IHK-Präsidenten

Öffentliche Vergabe in Berlin braucht Reformen für Innovation und Investitionen

Das Land Berlin will die öffentliche Vergabe reformieren. Längst überfällig, meint IHK-Präsident Sebastian Stietzel in seinem Gastbeitrag. Viele Bundesländer haben einfachere Verfahren, auch Brandenburg.

 Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin

Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin

Warum hinkt Berlin beim Thema Vergaberecht eigentlich geradezu standort-schädigend hinter anderen Bundesländern her? So zählt Brandenburg zu den Vorreitern in Sachen Direktaufträge und vereinfachte Verfahren. In insgesamt fünf Bundesländern kann die Verwaltung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro Auftragswert netto Aufträge direkt vergeben, also ohne formelles Vergabeverfahren. In sechs Bundesländern sind vereinfachte Vergabeverfahren bis zum EU-Schwellenwert (216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen; 5.404.000 Euro für Bauleistungen) zulässig. In vier Bundesländern sind spezielle Innovations- oder Experimentierklauseln für die Beteiligung von innovativen Unternehmen bzw. Startups entweder bereits wirksam oder auf dem Weg durch das parlamentarische Verfahren. So funktioniert Standortförderung und Bürokratieabbau in der Praxis. Weniger Buzzword-Bingo mehr echtes Leben. 

Und Berlin? 

Öffentliche Beschaffung Berliner Senat arbeitet an Vergabe: Reform für Innovation und Investitionen
Milena Fritzsche
Joachim Spitzley, Vorstandsvorsitzender der Bito AG, im Interview.
Unternehmer für Verwaltungsreform Video-Kurzinterview mit Joachim Spitzley
Dauer: 2 Minuten
Michael Gneuss

Leistet sich die fragwürdige Extravaganz, das Vergaberecht zum Spielfeld für parteipolitische Klientelpolitik zu machen. Die Folge sind frustrierte Unternehmen, die keine Lust mehr darauf haben, schuhkartonweise Nachweise auszufüllen und deshalb gar nicht mehr an öffentlichen Vergaben teilnehmen. Allein das beschränkt schon die Innovationsfähigkeit öffentlicher Beschaffung durch die reduzierte Anzahl an Bietern und damit Alternativen – im schlimmsten Fall verzögern sich Beschaffungsprozesse aber sogar erheblich durch notwendige Wiederholungen.

Nun könnten Kritiker einwerfen: Jetzt wird doch alles besser. Derzeit würden doch sowohl das Vergabegesetz novelliert als auch eine Vergabestrukturreform auf den Weg gebracht. Ja, man muss den Verantwortlichen zugestehen: Es ist bemerkenswert für Berlin, dass tatsächlich beide Stränge – der gesetzliche Rahmen und die umsetzenden Strukturen und Prozesse – parallel betrachtet werden, zumindest zeitlich. Aber: ob aus parallel auch gemeinsam wird, ist meines Erachtens noch nicht ausgemacht. 

Punkt 1: Wir zählen vier Ressorts mit unterschiedlichen Verantwortungen und Bezügen zum Beschaffungswesen: Senatskanzlei, Wirtschaft, Bau, Finanzen. Jeder Berliner weiß, was das heißt. Und: Operativ gibt es derzeit unzählige Vergabestellen im Land Berlin, Synergieeffekte werden kaum genutzt, eine wirksame Strukturreform müsste demnach mindestens inhaltlich bündeln, wenn nicht sogar vollständig konsolidieren … auch solch eine Maßnahme sucht in Berlin erfolgreiche Vorbilder. 

Punkt 2: Mich beschäftigt das Thema Vergabe und Bürokratieabbau seit vielen Jahren als ehrenamtlich in der IHK engagierter Unternehmer. Ankündigungen und Änderungszusagen seitens der Politik gab es in der Zeit viele. Umgesetzt wurde wenig. 

Und wenn es Änderungen gab, dann: Noch mehr sozialpolitische und ökologische Auflagen, um der jeweiligen Wählerklientel zu gefallen. 

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Deshalb bin ich nicht sicher, ob die aktuellen Reformbestrebungen tatsächlich alles besser machen. Der vorliegende Entwurf für die Gesetzesnovelle – so viel darf ich verraten - verfügt jedenfalls noch nicht über die notwendige Substanz, um die öffentlichen Investitionen in Berlin spürbar in Schwung zu bringen und der Wirtschaft in der aktuellen Konjunkturflaute die Hand zu reichen. 

Öffentliche Beschaffung: IHK-Position

Die öffentliche Beschaffung in Berlin braucht einen Paradigmenwechsel, um auf die Höhe der Zeit zu kommen. Dieser muss vom grundsätzlichen Gedanken einer Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen Wirtschaft und Verwaltung getragen sein. Gegenseitiges Vertrauen, ein hohes Maß an Kompetenz und schlanke Strukturen bilden dafür die Grundlage.

Hier geht's zum ausführlichen Positionspapier

Natürlich wird als Ziel – Achtung Buzzword – der Bürokratieabbau ausgegeben. Und selbstverständlich soll sich der Fokus stärker – nächstes Buzzword – auf Qualität und Wirtschaftlichkeit richten. Aber nur, solange die sozialen und ökologischen Vorgaben davon unberührt bleiben. Leider machen die nun einmal einen erheblichen Teil der bestehenden Komplexität aus. Und dann wird Wirtschaftlichkeit auch noch fälschlicherweise als „günstigste Anschaffung“ übersetzt, dabei wäre es doch eigentlich das Angebot mit den geringsten Laufzeitkosten (Total-Cost-of-Ownership-Methode).

Wenn die Milliarden aus dem Sonderschuldentopf des Bundes nicht in den Berliner Vergabemühlen stecken bleiben sollen, brauchen wir ein vernünftiges, pragmatisches Vergaberecht“
Sebastian Stietzel Präsident IHK Berlin

Das seit Jahren bekannte Muster setzt sich also fort: Reformschritte werden vertagt oder verwässert - und das oft nicht aus fachlichen Gründen, sondern mutmaßlich aus parteitaktischem Kalkül. Ein Teil der politischen Akteure missversteht das Vergaberecht als Hebel, um auf diesem Weg soziale und ökologische Ziele zu erreichen ungeachtet der wirtschafts- und investitionspolitischen Auswirkungen. Der andere Teil will innerparteilichen Streit vermeiden und hält sich raus. Was bleibt, ist der Eindruck die für Wirtschaft zuständige Verwaltung würde hier Rücksicht auf die Parteikollegen im Abgeordnetenhaus nehmen – zu Lasten der Wirtschaft.

Das ist einfach schlecht für den Wirtschaftsstandort! Wenn die Milliarden aus dem Sonderschuldentopf des Bundes nicht in den Berliner Vergabemühlen stecken bleiben sollen, brauchen wir ein vernünftiges, pragmatisches Vergaberecht. Was spricht gegen vereinfachte Vergabeverfahren und einheitliche Wertgrenzen mit Brandenburg? Hält die Berliner Politik seine eigene Verwaltung für korruptionsanfälliger als andere und setzt deshalb auf geradezu niedliche Höchstgrenzen bei freihändigen Vergaben? Ich – und mit mir viele Berliner Unternehmen können die abwehrende Haltung nicht verstehen. Die Wirtschaft erwartet einen spürbaren politischen Willen in der Stadt, das Vergabewesen zu einem Investitionsbeschleuniger und Innovationstreiber weiterzuentwickeln. Der Regierende Bürgermeister hat beim letztjährigen IHK-Verwaltungsforum deutlich gemacht, dass er diese Einstellung teilt. Nun müssen die zuständigen Fachverwaltungen nur noch liefern - am besten abgestimmt und rasch, um hinter diesem wichtigen Schritt für Berlin noch vor Beginn der heißen Phase des Wahlkampfes.