Strafabgabe für alle Berliner Unternehmen droht!

Ab 2027 droht die Ausbildungsplatzabgabe.

Das Gesetz würde jedes Unternehmen zusätzlich belasten ohne die eigentlichen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt zu lösen. Statt mehr Ausbildung drohen mehr Bürokratie, Klagen und Unsicherheit.

Berlin Wahl Abgeordnetenhaus 2026

Interview mit Prof. Dr. Stephan Bröchler

Berlin bereitet sich auf die Abgeordnetenhauswahl im September vor. Die Landeswahlleitung ruft dazu auf, bei der Bereitstellung von Wahllokalen zu helfen.

Foto des Landeswahlleiters Prof. Dr. Stephan Bröchler

Prof. Dr. Stephan Bröchler ist seit Oktober 2022 Landeswahlleiter für Berlin.

Wie viele Wahllokale benötigen Sie? 

Nach derzeitigem Stand werden für die Wahlen am 20. September in Berlin ca. 2.500 Urnenwahllokale eingerichtet. Die Anzahl der im Berliner Stadtgebiet benötigten Wahllokale wird sich im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 um gut 200 erhöhen. 

Welche Kriterien sollten die potentiellen Wahllokale erfüllen? 

Die Wahllokale müssen hinreichend groß (Raumgröße mind. 50 m²) sein, und sie sollten nach Möglichkeit barrierefrei sein. Dazu gehören ein ebenerdiger Zugang, ausreichend Platz für Rollstühle, eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie möglichst barrierefreie Sanitäranlagen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen – ihr Wahlrecht möglichst einfach ausüben können. 

Zusätzlich werden für die Wahlvorstände Tische und Stühle benötigt, um die Organisation während der Wahlzeit und die Auszählung der Wahlergebnisse zu vereinfachen.

Sehr wünschenswert ist zudem ein abschließbarer Nebenraum, in dem die benötigten Wahlunterlagen etwa eine Woche vor der Wahl angeliefert und gelagert werden können. Neben der Bereitstellung von Räumen ist es zudem in der Regel erforderlich, dass eine Person am Wahlmorgen den Raum öffnet und am Abend nach der Ergebnisermittlung wieder abnehmen kann.

Entstehen hierbei Kosten für das Unternehmen? 

Nein, für die Bereitstellung von Wahllokalen entstehen keine Kosten. 

Gibt es für Unternehmen eine Pauschale zur Bereitstellung ihrer Räumlichkeiten? 

Grundsätzlich erfolgt die Anmietung von Wahllokalen möglichst entgeltfrei. Das Zahlen einer Aufwandsentschädigung, mit der entstehende Auslagen des Bereitstellers abgegolten werden, sind im Rahmen eines Nutzungsvertrages jedoch möglich. Bei besonders großen und geeigneten Wahllokalen (etwa Briefwahlzentren) kommt im Einzelfall auch die Zahlung einer angemessenen Miete in Betracht. 

Wie läuft der organisatorische Prozess von der Kontaktaufnahme bis zum Wahltag ab? 

Wer ein Wahllokal anbieten möchte, wendet sich zunächst per E-Mail oder telefonisch an das Landeswahlamt. Das Landeswahlamt leitet das Angebot dann an das zuständige Bezirkswahlamt weiter. Die Begutachtung und alle weiteren Absprachen finden mit dem zuständigen Wahlamt statt, in dessen Bezirk sich das potentielle Wahllokal befindet. Die Kontaktaufnahme hierfür erfolgt durch das jeweilige Wahlamt. 

Wie lange werden die Räumlichkeiten benötigt? 

Benötigt werden die Räume am Wahlwochenende, also vom 19. September bis 20. September. In der Regel werden die Räumlichkeiten nach der Ergebnisermittlung und dem Verpacken und Abtransport aller Wahlunterlagen wieder so hergerichtet, wie sie vorgefunden wurden. Am Montagmorgen nach dem Wahltag stehen die Räume wieder für die ursprüngliche Nutzung bereit. Wie weiter oben bereits erwähnt, wäre es für die Organisation sehr hilfreich, wenn vor und nach der Wahl ein abschließbarer Lagerraum zur Verfügung gestellt werden könnte. 

An wen können sich interessierte Unternehmen konkret wenden, und bis wann sollte eine Meldung erfolgen? 

Sollten Sie eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an das Landeswahlamt (Telefon: +49 30 90223 – 1801, Mail: post@landeswahlamt.berlin.de). Je früher die Wahllokale eines Bezirkes feststehen, desto schneller werden Kapazitäten für die vielen anderen wahlorganisatorischen Aufgaben frei. 

Zögern Sie also nicht, wenn Sie geeignete Räume haben. Einen konkreten Termin bis zu dem gemeldet werden muss, gibt es aber nicht.