Eine Unternehmerin mit nur wenigen Mitarbeitenden hat sich mit der Frage an mich gewandt, inwieweit die Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie für ihr Kleinunternehmen gelten werden. Grundsätzlich sind von der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betroffen – unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Von Jule Matzke Die Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) zielt darauf ab, die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu gewährleisten. Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anforderungen der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch die Anpassung des bereits bestehenden Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) an die Vorgaben der Richtlinie erfolgen. Ein deutscher Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie liegt derzeit noch nicht vor. Für Unternehmen ergeben sich daraus unter anderem neue Anforderungen an die Offenlegung von Entgeltstrukturen, die Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren, die Berichterstattung über das Entgeltgefälle sowie den arbeitsrechts- und datenschutzkonformen Umgang mit Auskunftsansprüchen von Beschäftigten. Die Unternehmerin wird etwa verpflichtet sein, Bewerberinnen und Bewerbern Auskunft über das konkrete Einstiegsentgelt oder dessen Spanne zu erteilen. Dagegen wird sie beispielsweise von den Berichtspflichten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle nicht betroffen sein, da diese erst ab 100 Beschäftigten gelten. In der Online-Veranstaltung „Equal Pay – Entgelttransparenz in 2026 für alle“ (s. Randspalte) zeigt die IHK Berlin, wie Unternehmen die kommenden gesetzlichen Hürden im Einklang mit dem Prinzip der Gleichbehandlung umsetzen können und worauf sich das Personal vorbereiten muss. Dafür geben die Referierenden praxisnahe Hilfestellungen und beantworten Fragen. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Die EU-Richtlinie verpflichtet alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu mehr Transparenz und Entgeltgleichheit. Hat die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie Auswirkungen auf mein Unternehmen? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 65 ihre frage unsere Antwort IHK-Veranstaltung Über „Equal Pay – Entgelttransparenz in 2026 für alle“ informiert die IHK Berlin kostenfrei am 4. Juni, 10–11.30 Uhr. Anmeldung über diesen QR-Code: Weitere Fragen zur EU-Richtlinie beantwortet die IHK Berlin hier (QR-Code scannen): Jule Matzke, IHK-Rechtsreferentin Allgemeine Rechts- auskunft Tel.: 030 / 315 10-208 jule.matzke@berlin.ihk.de Team „Allgemeine Rechtsauskunft“ Tel.: 030 / 315 10-203 auwirecht@berlin.ihk.de SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 05 | 2026
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