Mit der Ausbildungsplatzabgabe bekämpft der Senat Symptome und belastet die Unternehmen, obwohl sie engagiert ausbilden von Lukas Bülter Die Ursachen werden ignoriert Die Entscheidung des Abgeordnetenhauses zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe markiert eine Zäsur in der Berliner Ausbildungspolitik – mit weitreichenden Folgen für die Unternehmen. Der Abstimmung am 26. März ging ein kurzfristiger Änderungsantrag der Regierungskoalition aus CDU und SPD voraus. Bereits einen Tag später stimmte der federführende Hauptausschuss dem Gesetz mehrheitlich zu. Noch bevor eine mögliche Zielerreichung öffentlich bekannt war, wurde der politische Beschluss gefasst. Kurz darauf verkündete der Regierende Bürgermeister, dass das Ziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträgen seit 2023 nicht erreicht wurde. Das klingt wie eine Verfehlung, ist aber angesichts von rund 1.300 zusätzlichen Ausbildungsverträgen durch die Berliner Wirtschaft das Gegenteil. In Zeiten schwacher Konjunktur macht dieses Ergebnis das Engagement der Betriebe besonders deutlich. Die Leistung verdient Anerkennung. Stattdessen hält die Koalition an der Abgabe fest. Der zeitliche Ablauf der Entscheidungen lässt keinen Zweifel: Die Sorgen der Betriebe werden nicht ernst genommen, das Signal an sie ist eindeutig: mehr Bürokratie und zusätzliche finanzielle Belastungen. Auch nach den Änderungen bleibt die grundsätzliche Kritik der IHK bestehen. Die Anpassungen korrigieren nicht die Fehlannahmen des Gesetzes: dass Unternehmen nicht ausbilden wollten, dass alle Unternehmen ausbilden könnten und dass ausreichend passende Bewerbungen zur Verfügung stünden. Vom Gesetz betroffen sind zunächst alle Berliner Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Größe, denn meldepflichtig ist immer die Mitarbeiterzahl, inklusive Inhaber. Für Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten greift anschließend ein gestaffeltes Abgabesystem: Liegt die Ausbildungsquote unter 3,1 Prozent, fällt eine Abgabe ohne Rückerstattung an. Bei einer Quote zwischen 3,1 und 4,6 Prozent wird die Abgabe erhoben, jedoch anteilig für neu geschaffene Ausbildungsplätze erstattet. Erst ab einer Quote von über 4,6 Prozent entfällt die Abgabe vollständig. Doch jahrzehntelange Defizite in Berufsorientierung und Matching lassen sich nicht kurzfristig und nicht allein durch die Wirtschaft beheben. Statt politisch gesetzter Quoten braucht Berlin Antworten auf zentrale Fragen – etwa wie unbesetzte Ausbildungsplätze besetzt und notwendige Basiskompetenzen bei Schulabgängern verlässlich vermittelt werden können. Das Gesetz bekämpft Symptome, nicht Ursachen. ■ Für noch mehr Bürokratie wird das neue Gesetz in jedem Fall sorgen, von finanziellen Belastungen ganz zu schweigen Lukas Bülter, IHK-Public-Affairs-Manager Bereich Wirtschaft & Politik neinzurabgabe@berlin.ihk.de FOTO: GETTY IMAGES/MIRAGEC AGENDA | Ausbildungsplatzabgabe | 12 Berliner Wirtschaft 05 | 2026
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