Die Ausbildungsplatzabgabe ist auch in ihrer veränderten Form nicht geeignet, mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen von Katharina Zalewski Das Gesetz bleibt falsch I n den vergangenen zwei Jahren haben Berliner Unternehmen und Betriebe fast 1.300 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse geschaffen – trotz äußerst schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen. Aus Sicht der Politik reicht das jedoch nicht aus, um die geplante Ausbildungsplatzabgabe zu verhindern. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben nun einen Änderungsentwurf zum Gesetz vorgelegt, der am 18. März vom Hauptausschuss angenommen wurde. Damit ist der Weg für die zweite Lesung im Abgeordnetenhaus frei, in der das Gesetz endgültig beschlossen werden soll. Berlins Wirtschaft bewertet das Gesetz trotz weitreichender Änderungen kritisch: Die Ausbildungsplatzabgabe nützt weder Jugendlichen noch dem Standort. Stattdessen führt es zu mehr Bürokratie, belastet die öffentlichen Haushalte und wird letztlich von den Berlinerinnen und Berlinern über höhere Preise und Steuern getragen. Nach dem aktuellen Entwurf werden Betriebe mit unter zehn Beschäftigten von Zahlungen in die „Berliner Ausbildungskasse“ ausgenommen, ebenso wie solche mit einer höheren Ausbildungsquote als 4,6 (Anzahl der Auszubildenden im Verhältnis zur Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, Teilzeitkräfte anteilig gezählt). Zahlen müssen alle Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und einer Ausbildungsquote unter 4,6 Prozent. Die Höhe der Abgabe bleibt unklar. Die Kompensation aus der Ausbildungskasse richtet sich nach der tatsächlichen Ausbildungsvergütung und gilt nur für zusätzliche Auszubildende im Vergleich zu Ende 2024. Voraussetzung ist eine Mindestausbildungsquote von 3,1 Prozent im Betrieb. Das Ergebnis des Gesetzes: maximale Komplexität und Bürokratie. Es wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet – etwa zur Höhe der Abgabe. Unternehmen müssen deutlich mehr Daten liefern, darunter Beschäftigten- und Azubizahlen, Ausbildungs- und Teilzeitquoten, Vergütungen, Lohnsummen und Informationen zur Tarifbindung. Auch die Verwaltung ist stärker gefordert, da aufwendige Berechnungen, zahlreiche Ausnahmen und regelmäßige Anpassungen anfallen. Gleichzeitig ist das Gesetz ungerecht: Unternehmen, die nicht ausbilden können, keine Bewerber finden oder nicht weiter skalieren können, finanzieren über ihre Abgabenzahlung Großbetriebe, die ohnehin leichter Azubis gewinnen oder aufstocken können. Besonders betroffen sind Start-ups und kleine bis mittlere Unternehmen mit geringerer Sichtbarkeit, alternativen Qualifizierungswegen oder akademischem Fachkräftebedarf. ■ Im Rahmen der Vollversammlung der IHK brachten die Wirtschaftsvertreter ihre Ablehnung der Abgabe auch nach den Gesetzesänderungen zum Ausdruck FOTO: IHK BERLIN/KONSTANTIN GASTMANN Ausbildungsplatzabgabe | 13 Berliner Wirtschaft 04 | 2026
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