Berliner Wirtschaft Oktober 2026

Seit dem 12. August 2026 gelten in Deutschland die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Letzteres hat das bis dahin geltende nationale Verpackungsgesetz abgelöst und das deutsche Verpackungsrecht an die PPWR angepasst. Die neuen Regelungen bringen eine Vielzahl von Anforderungen mit sich, die Unternehmen beachten müssen. Auch Händler können der Verordnung nach unterschiedliche Rollen und damit verbundene Pflichten haben. Wer in Deutschland Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigener Marke, eigenem Namen oder Logo herstellt oder herstellen lässt und Einfluss auf die Gestaltung der Verpackung nimmt, kann nach den neuen RegelunVon Vesna Mokorel Kalusa gen als Erzeuger gelten. Lediglich für Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von weniger als zwei Mio. Euro) gilt bei derartiger Auftragsproduktion eine Ausnahme: Bestellt ein Kleinstunternehmen seine Verpackungen oder verpackte Produkte bei einem Produzenten im selben EU-Mitgliedstaat, gilt der Produzent und nicht das Kleinstunternehmen als Erzeuger. Sollte die Auftragsproduktion in einem anderen EU-Mitgliedstaat stattfinden, gilt die Ausnahme nicht. Erzeuger müssen demnach sicherstellen, dass ihre Verpackungen mit der Verordnung konform sind, und dies mit der EU-Konformitätserklärung bestätigen. Zudem muss die technische Dokumentation entsprechend vorbereitet werden. Da Händler derartige Produkte in Deutschland als erster Wirtschaftsakteur in der nationalen Lieferkette in Verkehr bringen, gelten sie auch als Hersteller und müssen die Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung beachten. Dazu gehören beispielsweise die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung (bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen) sowie regelmäßige Datenmeldungen. Betroffene Händler sollten vor diesem Hintergrund zunächst ihre Rolle in der Lieferkette prüfen. Darüber hinaus sind die Registrierungsdaten sowie Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID zu kontrollieren und bei Bedarf zu aktualisieren. Auch die Verträge mit den Systembetreibern müssen gegebenenfalls angepasst werden. Zudem sollte die Lieferkette in die Datenmeldungen einbezogen werden. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Ja. Händler, die ihre Produkte unter eigener Marke herstellen oder herstellen lassen, müssen die neuen Verpackungsregeln beachten. Muss ich als Händler mit eigener Marke in Deutschland die neuen Verpackungsregelungen berücksichtigen? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 69 ihre frage unsere Antwort Informieren Mehr zu den Änderungen und neuen Anforderungen an Verpackungen unter: ihk.de/berlin/­ verpackungsverordnung Vesna Mokorel Kalusa, IHK-Rechtsreferentin für Energie- und Umweltrecht, Außenwirtschaft Tel.: 030 / 315 10-249 vesna.mokorel-kalusa@ berlin.ihk.de Team Allgemeine Rechtsberatung Tel.: 030 / 315 10-203 auwirecht@berlin.ihk.de SERVICE | Beratung | 62 Berliner Wirtschaft 10 | 2026

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