Berliner Wirtschaft Oktober 2026

Projekt Umsetzung Die rechtlichen Grundlagen für die Verwaltungsreform stehen. Die IHK Berlin und ihre Mitstreiter haben klare Erwartungen, wie es nun auf Senats- und Bezirksebene weitergehen muss von Jens Bartels Die Wahl ist entschieden, jetzt beginnt die Arbeit. Die nächste Koalition erbt eine Verwaltungsreform, deren rechtliche Grundlagen stehen: Landesorganisations- und das Konnexitätsausführungsgesetz sind verabschiedet, die Zuständigkeitsverordnung mit vollständigem Aufgabenkatalog ist in Kraft. Nun muss sich zeigen, ob daraus schnellere Verfahren und spürbare Entlastungen entstehen. Robert Knappe, Professor für Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung an der HWR Berlin und Direktor des Instituts für Verwaltungsforschung und Verwaltungsinnovation, spricht von einem Jahr der strukturellen Veränderungen: „All dies schafft einen wichtigen, nunmehr reformierten und modernisierten Rahmen. Die Implementierung im Verwaltungshandeln und damit die Wirkungsentfaltung des neuen Rahmens stehen jedoch noch bevor.“ Viele Detailfragen sind offen, das ressort- und ebenenübergreifende Implementierungsprojekt läuft bis mindestens 2029. „Im Jahr 2026 können die Früchte der Verwaltungsreform also noch nicht geerntet werden, aber der Samen wurde ausgesät, und der ‚Acker‘ muss nun gut bestellt werden“, so Knappe. Der Weg dorthin birgt ein Paradox. „Es muss zunächst neue Bürokratie in Form von konkretisierenden Regeln und Verfahrensabläufen aufgebaut werden, damit diese später zu einem Abbau älterer Regeln und Verfahrensabläufen führen kann“, sagt der Experte. Ein wesentliches Risiko sieht er darin, dass dieser Prozess unterfinanziert und unzulänglich gesteuert wird und die Reform so ihre eigenen Ziele verfehlt. Messbar wäre der Fortschritt durchaus, etwa an Durchlaufzeiten in Antragsverfahren, an der Zahl medienbruchfreier Verfahren oder an der Quote erfolgreicher Klagen gegen Behördenentscheidungen, zusammengeführt in einem Dashboard, das auch die Bezirke vergleichbar macht. Allerdings ordnet die Reform bislang vor allem Zuständigkeiten neu. Als Nächstes müsse die inhaltliche Aufgabenkritik folgen: „Welche Aufgaben können verschlankt werden oder sogar entfallen, ohne das Gemeinwohl zu gefährden?“ Die verbleibenden Aufgaben seien zugleich zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu automatisieren. Denn: „Es reicht nicht mehr aus, einen gesetzlichen Auftrag zu vollziehen“, betont Knappe. „Auf die tatsächliche Ergebniswirkung für die Zielgruppen und den wirtschaftlichen Vollzug kommt es an.“ Ob der neue Rahmen diese Wirkung entfalten kann, entscheidet sich auch an einer alten Berliner Bruchstelle: dem Verhältnis von Senat und Bezirken. Genau » ILLUSTRATION: STOCKSY/CACTUS CREATIVE STUDIO Bürokratieabbau | 21 Berliner Wirtschaft 10 | 2026

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