Berliner Wirtschaft September 2026

die direkt mit Menschen sprechen – beispielsweise Chatbots oder Telefonassistenten. Sie müssen sich beim ersten Kontakt als KI zu erkennen geben. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Austausch mit einer KI offensichtlich für den Nutzer ist. Ein Bot, der „Assistent“ heißt, oder ein pauschaler Hinweis „Diese Website nutzt KI“ genügen nicht. Zweitens: Künstlich erzeugte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. So ist ein realistischer KI-Avatar der Geschäftsführung in der Mitarbeiterbotschaft kennzeichnungspflichtig. Auch KI-generierte Inhalte, die über Politik, Gesundheit oder Gesellschaft informieren, müssen als solche gekennzeichnet werden. Genauso ist ein KI-generiertes Produktbild in der Werbung zu kennzeichnen, sobald es über das Aussehen des Produkts täuschen kann. Für ein echtes Produkt vor KI-generiertem Hintergrund gilt das dagegen nicht. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder Entscheidend ist dabei die eigene Rolle. Viele Unternehmen halten sich für reine Anwender. Wer aber ein zugekauftes Modell unter eigenem Namen als eigenen Assistenten betreibt, gilt als Anbieter mit der zusätzlichen Pflicht, etwa der maschinenlesbaren Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte. Die EU-Verordnung enthält auch einen Strafen-Katalog mit gestaffelten Bußgeldern. Bei einem Einsatz verbotener KI-Systeme können sie bis zu 35 Mio. Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Pflichtverstöße bei Hochrisiko-KI-Systemen können mit 15 Mio. Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, und bis zu 7,5 Mio. Euro oder einem Prozent des Jahresumsatzes können bei falschen oder irreführenden Angaben fällig werden. Unternehmen sollten sich also dringend einen Überblick verschaffen, wo sie stehen. Welche KI-Systeme interagieren mit Menschen, welche erzeugen Texte, Bilder oder Videos? Zu klären ist, wer intern verantwortlich ist, und es sind alle Entscheidungen zu dokumentieren, sonst drohen im Falle eines Audits schwerwiegende Probleme. Die Umsetzung des AI Act befindet sich nunmehr auf der Zielgeraden. Nachdem die EU Fristen verlängert hat, müssen bis spätestens 2028 alle gesetzlichen Anforderungen an Hochrisiko- KI-Systeme umgesetzt werden. Bei einem so komplexen Regelwerk wie dem AI Act gibt es Fragen. Die IHK bietet deshalb Informationstermine an (s. QR-Code links oben). ■ Anna Borodenko, IHK-Referentin für Digitalisierung und Cybersicherheit Tel.: 030 / 315 10-522 anna.borodenko@ berlin.ihk.de Informationstermine Die IHK informiert über das AI-Act-Regelwerk. Anmeldungen unter: ihk.de/berlin/ eu-ki-verordnung Der AI Act Rechtliche Ausführungen auf der IHK-Website unter: ihk.de/berlin/ai-act Risiko, desto höher die Anforderungen. Vor dem Hintergrund der Täuschung gilt bei den Transparenzanforderungen vorrangig die Frage: Merken Menschen, dass sie es mit KI zu tun haben? Deshalb greifen die neuen Pflichten auch dort, wo bislang nichts zu tun war, und gelten damit für fast alle Unternehmen. Zwei Fälle betreffen Dienstleister offenbar besonders häufig. Erstens sind das KI-Systeme, FOTO: KVJ CONSULTING GMBH KI-Verordnung | 57 Berliner Wirtschaft 09 | 2026

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