Das Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts in Berlin wurde bereits am 8. Juli 2026 verkündet und tritt am 8. Januar 2027 in Kraft. Das darin enthaltene neue Berliner Gaststättengesetz (BlnGastG) wird das (Bundes-)Gaststättengesetz ablösen; zeitgleich tritt die Gaststättenverordnung außer Kraft. Die Änderungen betreffen bestehende Gastronomiebetriebe ebenso wie Gründerinnen und Gründer, die künftig in die Branche einsteigen möchten. Eine wichtige Neuerung ist der Wegfall der Erlaubnispflicht. In Zukunft müssen alle GastChris Marc Phung stätten spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn beim zuständigen Bezirksamt (Ordnungsamt, Fachbereich Gewerbe) angezeigt werden. Sofern Alkoholausschank beabsichtigt wird, muss die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft werden. Hierfür sind der Anzeige Nachweise über die Beantragung eines Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister beizufügen. Hinzu kommt für neue Gaststättenbetriebe eine Anzeigepflicht nach dem Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImschG Bln). Wird der Betrieb unverändert fortgeführt, besteht kein Handlungsbedarf. Die Toilettenpflicht trifft ab 2027 grundsätzlich alle Gaststätten. Ausgenommen bleiben Betriebe mit einer Gastfläche bis zu 50 Quadratmetern und weniger als zehn Plätzen, sofern sie im Eingangsbereich auf das Fehlen einer Gästetoilette hinweisen. Wer bislang keine Toilette vorhalten musste und den Betrieb ohne wesentliche Änderung fortführt, bleibt von der Verpflichtung für zehn Jahre befreit. Neu sind auch sogenannte Ausgehviertel. In diesen Gebieten wird aufgrund der hohen Dichte an Außengastronomie und des nächtlichen Publikumsverkehrs eine erhöhte Geräuschkulisse erwartet. Von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22 und 23 Uhr und an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 22 bis 24 Uhr gelten die Geräuschimmissionen dann als zumutbar – wobei letztlich im Einzelfall entschieden werden muss. Zudem entfallen sowohl die Sperrzeit als auch die Gaststättenunterrichtung für Betriebe mit Alkoholausschank vor Betriebsbeginn. ■ FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG Künftig entfällt die Erlaubnispflicht, es besteht eine Pflicht zum Vorhalten von Gästetoiletten, und es werden Ausgehviertel eingeführt. Was ändert sich für Berliner Gastronomiebetriebe durch das neue Gaststättengesetz? Das IHK-Geschäftsfeld Service und Beratung ist Anlaufstelle für Berliner Unternehmen. Juristen finden hier Lösungen SERIE Unsere Lösung für Ihre rechtliche Fragestellung # 68 ihre frage unsere Antwort Neugründung Informationen für den Start in der Gastronomie bietet die IHK Berlin unter: ihk.de/berlin/ existenzgruendung- gastro Chris Marc Phung, IHK-Rechtsreferent für Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Sophie Eder, IHK-Rechtsreferentin für Gewerberecht Tel.: 030 / 315 10-460 gewerberecht@ berlin.ihk.de Beratung | 59 Berliner Wirtschaft 09 | 2026
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